"Wieso kosten denn Stornierungen Geld ? Ich stehe doch niemanden im Weg !", ist ein oft gehörter Satz von nicht angereisten Gästen.

Schade, aber dem ist leider nicht so. Wie in den Ausführungen zum Gesetz steht, stellt das Hotel dem Gast ein Zimmer zur Verfügung, wenn er eines bucht. Damit ist dieses für ihn allein vorbehalten und der Gast hat Anspruch bei der Anreise ein Zimmer vorzufinden, dass er beziehen kann. Ist keines mehr frei, weil der Hotelier sein Hotel z.B. "überbucht" hat, so muß er vollumfänglich zu seinen Kosten dem Gast ein Zimmer besorgen.

Natürlich hat damit aber auch der Gast eine Verpflichtung, denn sonst wäre es ja nur ein einseitige Vereinbarung. Warum sollte dann ein Hotelier überhaupt reservieren, wenn er nicht sicher sein kann, das der Gast auch kommt? Deshalb gibt es die rechtliche Regelung auf Gegenseitigkeit (der Grundsatz eines jeden Vertrages) bei der der Gast sein vorbestelltes Zimmer auch nehmen muß. Tut er es nicht, hat der Unternehmer für seine entgangene Vermietung eine Anrecht auf Ersatz, der den Übernachtungspreis vorsieht, abzüglich 20% Eigenkostenersparnis (oder auch weniger, je nach Stornierungszeit vor dem Anreisedatum).

Leider gibt es auch in unserem kleinen Familienhotel gehäuft Stornierung, die z.T. so kurzfristig sind, dass es keine Möglichkeit zur Weitervermietung mehr gibt. So bleibt das Zimmer leer, obwohl wir anderen Gästen abgesagt haben. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kostet Geld - nämlich das, das wir nicht einnehmen konnten, obwohl wir dafür nicht verantwortlich sind.

Dieses gilt ebenso für längerfristige Absagen vorher, die aber Buchungen innerhalb von Messeterminen betreffen.

Deshalb unser TIPP: Lassen Sie sich SCHRIFTLICH eine eigene Stornofrist geben, innerhalb der sie kostenfrei stornieren können, oder sie schließen eine Reise-Rücktrittsversicherung ab, die für wenige Euro zu haben ist.